[i]Mit Urteil 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Seitenbetreiber, für die von ihm gesetzten Links mitverantwortlich ist und dafür haftbar gemacht werden kann.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von denen von uns verlinkten Seiten auf dieser Homepage.[/i]
Diesen oder ähnliche als disclaimer [i]bezeichnete[/i] (engl [i]Gegenerklärung[/i]) Kommentare findet man in letzter Zeit immer öfter auf Homepage. Das einzige was der Sitebetreiber damit [i]erklärt[/i] ist, dass er das Hamburger Urteil in keinster Weise verstanden hat.
[b]Wie es wirklich war...[/b]
Nach einem vorhergehenden Rechtsstreit über eine Domain (
www.emergency.de) hat sich der später Verurteilte anscheinend ein wenig über einen andeen Sitebetreiber geärgert. Da ihm aber bewusst war, dass er sich durch simple Beleidigungen auf seiner Seite strafbar macht, suchte er sich eine Seite, die ebenso weniger gut auf emergency.de zu sprechen war und setzte einen Link auf diese Seite. Um nun auf Nummer Sicher zu gehen, versah er den Link mit einer [i]Erklärung[/i], dass er für die Inhalte der verlinkten Seiten nicht verantwortlich sei.
Das Gericht jedoch sah das ganze etwas anders und urteilte, dass eine derartige allgemeine Ausschlussklausel nicht genüge um sich von den verlinkten Seiten genügend zu distanzieren. Gerade diese Erklärung hat sogar zu seiner Veruteilung beigetragen, da dadurch gezeigt wurde, dass er von dem rechtswidrigen Inhalt wußte.
Das besagte Urteil wird von vielen Leuten heftigst kritisiert, obwohl das Gericht meines Erachtes nur den gesunden Menschenverstand bestätigt hat.
Wer illegales Handeln bewusst unterstützt, kann sich durch einen einfachen Kommentar: "Damit hab' ich nichts zu tun." nicht seiner Verantwortung entziehen.
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Um so unverständlicher ist es, auf wievielen Seiten diese Art von Erklärungen auftauchen. Der Verurteilte HAT einen [i]Disclaimer[/i] gehabt und hat mit dem, was so mancher übereifriger Webmaster meint (teilweise auf jeder Seite) der Menschheit verkünden zu müssen, genau das Gegenteil bewirkt.
Zitat aus dem Urteil:
[i]"...des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme. (...) Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."[/i]
[b]Richtig verlinken[/b]
Es reicht normalerweise aus, die in Frage kommenden Seiten vorher anzuschauen. Wenn sich der Inhalt aus irgendeinem Grund ändert oder sich irgendwo versteckt illeagaler Inhalt findet, kann man normalerweise nicht haftbar gemacht. Fügt man aber einen Dislclaimer ein, dann heißt das, dass man von dem illegalen Inhalt weiß und sich dadurch davon distanzieren will. Unabhängig von dem Urteil, ist es in Deutschland nicht möglich, sich pauschal der Verantwortung zu entiehen.
Auch außerhalb des Internets ist dies nicht anders. Beispielsweise, Ihr empfehlt einen Händler, bei dem es günstige CD-Player gibt, es stellt sich aber später herausstellt , dass die Dinger "vom Laster gefallen" sind. Wenn man dafür wirbt: [i]Hier gibt es günstige CD-Player![/i] ist alles okay, schreibt man aber [i]Hier gibt es günstige CD-Player, ich hab aber nichts damit zu tun, wo die herkommen.[/i] ist naheliegend, dass man von dem Rechtsbruch weiß.
Deswegen: Finger weg von Disclaimern. Setzt die Links oder lasst es bleiben. Links mit eingebauter Rechtsschutzversichrung gibt es nicht.
[b]Anmerkung[/b]
Man sollte auch mal darüber nachdenken, wie so etwas auf den Verlinkten wirkt. Stellt Euch mal vor Ihr werden vom Veranstalter als Band so angekündigt:
[i]Herzlich willkommen meine Damen und Herren. Bühne frei für die Gruppe "Brathähnchen". Als Veranstalter möchten wir uns hiermit deutlich von dem distanzieren, was diese Gruppe aufführt, sagt, oder sonstwie irgendwie verbreitet. [/i]
Ob Ihr da nochmal auftreten würdet...?