Abstand der Gäste zum Frontholz - Thema anzeigen

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 Betreff des Beitrags: Abstand der Gäste zum Frontholz
BeitragVerfasst: 09.04.2005 08:30 
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Meister der Töne
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Registriert: 05.01.2005 15:49
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Mittlerweile verdienen schon mehr Leute ihr Geld damit uns zu kontrollieren als an VA beteiligte. Ich hab da mal folgende Frage:

Thema: höchstzulässige Lautstärke.

Welchen Abstand, (Absprrung! ) der Gäste zum PA Front haltet ihr für angemessen, unbedingt erforderlich, bei welcher Anlagenleistung ?
Das Hochsetzen der Tops ist schon ein gutes Hilfsmittel um die Lautstärke in den vorderen Reihen nicht übermäßig ansteigen zu lassen bezogen auf die Mitte der Besucherfläche. Das ergibt auch ein klares Für , für geflogene Tops. was wohl die wenigsten machen...
Es ist ein gewisser Abstand der Gäste vonnöten da es sonst zu Gesundheitsschäden führen könnte.
Das ist ein übles Thema, der liebe Veranstalter will immer soviel wie möglich an Menschen reinlassen und die Absperrzone verringert ihm sein Einkommen. Ebenso will er aber auch daß da richtig was kommt. Aus den beiden wünschen ergibt sich somit der Kompromiss: Je mehr man feuert desto größer muß der Abstand der vorderen Gäste zum Frontholz sein.


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BeitragVerfasst: 12.04.2005 13:41 
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Beiträge: 29
Wohnort: Leipzig
Kommt darauf an, ob Du in der Veranstaltungsfläche noch ne Delaystrecke hinstellst, z.B. hinterm FOH. Da brauchste von der Bühne aus nicht soviel Feuer geben... Aber dazu kann Dir der Gerald1 bestimmt mehr sagen...


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BeitragVerfasst: 12.04.2005 19:04 
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nimm doch einfach die Höhe der Bühnenkante mal 3 als Richtwert , wenn Du die PA auf der Bühne stehen hast. Ein größerer Abstand z.B. von mehr als 5m ist unsinn , da geht die Spielfreude der Musiker zum Publikum hin verloren. Es gibt ohnehin genügend Gäste , welcher am liebsten in den Boxen Sitzen egal wie laut die PA ist. Je Höher die Bühne ist , je größer darf der Abstand sein. Aber dann musst Du unter der Bühne mit Nahfeld Lautsprecher arbeiten. Wichtig ist in jedem Fall bei allen Vorschriften , dass der Musiker nicht vollkommen den Kontakt zum Publikum verliert, nur weil man aus großem Abstand zu den Gästen spielen muß.
Auch wenn die PA geflogen wird empfielt es sich Fullrange Boxen für den Nahbereich mitlaufen zu lassen.


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BeitragVerfasst: 12.04.2005 19:40 
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Meister der Töne
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Registriert: 05.01.2005 15:49
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das sind wahre Worte. 3-5 Meter sind bislang das übliche gewesen, das haut auch hin.
Nahfeldlautsprecher... tthorsten und peter sind noch nicht soweit mit den MuFu, die sind ja genial dafür Smile Vielleicht klappts ja bis zum Geburtstag damit.

Ich hab mich mal eingehend mit der Krachmesserei auseinandergesetzt.
Wer viel mißt mißi Mist oder zahlt 600,-€ für einen Besucher mit dbmess lizenz ( die Fa steht scheinbar konkurenzlos ). Damit bekäme man eine glaubwürdige Messung gem. Din 15905 Teil 5 wos um die 99dB geht, (das ist Problem des Veranstalters der aber damit gewiß gern zum PA-Service rennt.... )

aus Sicht vom Ordnungsamt interessiert TA Lärm, in dieser ist wieder keine Rede von geeichten Meßgeräten, was man aber vom Eichgesetz her übertragen könnte, man meinte das Oa ist damit zufrieden wenn das Meßgerät eine Bescheinigung der PTB hat.
Die Preise für entsprechnde Meßgeräte sind wiederum horrent ! Oder sie haben den Schein nicht, dann 99,-€ bei Thoman.
Wie ist denn nun die Praxis bei "mittleren VA" wo die 600 Mäuse für einen Messmensch garnicht verfügbar sind ? Macht man einfach nach bestem Gewissen die Schieber hoch und betet daß keiner was sagt, mißt man das mit Thomangerät mal grob vor und zeigt das Ding vor wenn sie kommen, oder muß man wirklich diese Meßleute beauftragen / ersatzweise ein 4000,-€ Meßgerät einsetzen von dem man erst wieder lernen müßte wie es fachgerecht einzusetzen ist (gemittelte Korrekturwertmessung usw), also kurzum,

wie geht ihr mit dem Stress in der Praxis um ?


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BeitragVerfasst: 14.04.2005 00:37 
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Registriert: 12.01.2005 01:15
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Also ich bin mir sicher , das jedes preiswerte Schallpegelmessgerät besser ist als gar keines zu besitzen. Die Personen , welche mit dem Messergebnis nicht überzeugt werden können sollen dann eben selber eine Messung nach DIN für 600 Euro veranlassen . Aber dann bitte auch selbst bezahlen !!
So schlecht können die Messgeräte kaum sein , als das man damit nicht hinreichend gute Richtwerte erhält. Und eines für 60 Euro ist immer noch besser als keines zu besitzen und auf die Einschätzungen irgend welcher wichtigen Besucher angewiesen zu sein.


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BeitragVerfasst: 14.04.2005 00:51 
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Wohnort: Bretzfeld D.C.
wie geht ihr mit dem Stress in der Praxis um?


Wo ist denn das "Stress"?? Woher nimmst Du überhaupt, dass der PA-Techniker da eine geeichte Messung vorlegen muss? Ich weiß nicht wer Dir das erzählt hat aber - nimm's mir nicht übel - aber ich halte dsa sogar für ausgemachten Unsinn.
Wenn ich mit meinem Auto fahre habe ich da auch keinen geeichten Tacho nach DIN-was-auch-immer sondern einen ganz normalen mit mindestens 20% Abweichung im letzten Drittel (wie mir ein Kfz-Mechaniker mal mitteilte) ...und imho ist das ein Vergleich der nicht hinkt.

Gruß, Dave

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BeitragVerfasst: 14.04.2005 06:36 
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Meister der Töne
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Registriert: 05.01.2005 15:49
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Wohnort: FOH
nö Dave, das ist eigentlich Sache vom Veranstalter und relevant ab einer gewissen Größe der VA. Der Joke an der Sache ist lediglich der daß der Veranstalter dann nichts besseres tut als damit zur durchführenden Firma zu rennen. Die ist als solche garnicht verantwortlich, verliert aber genauso eine Menge Geld wenn die VA wegen zu hoher Lautstärke abgebrochen wird. In der Praxis gibts da eine Schmerzgrenze, bei VA mit mehreren tausend Gästen ist es selbstverständlich daß die Messung nach DIN durchgeführt wird und auch das Geld dafür da ist, bei Sachen wo diese 600 Mäuse "unzumutbar hoch" sind, wird es einfach riskiert ohne auszukommen, gängige Praxis. Was genau muß und was nicht regelt u.a. die länderunterschiedliche VStVo., Das Ordnungsamt bezieht sich idR auf die TA Lärm die aber keinen Bezug zu Messungen nach DIN 15905 Teil 5 will sondern absoute Werte in dB angibt.
DIN 15905 Teil5 redet hingegen von Messung mit oktavgemittelten Korrekturwerten, diese Dinge sind mit dem Thomankistchen nicht erfaßbar und kompliziert genug für Fachpersonal, davon abgesehen liegen die Preise für geeignetes Meßgerät dann schon im nicht zumutbaren Bereich.
Hier heißt es daß ab einem Schallpegel von 99dB (gemäß diesem Meßverfahren) die Veranstaltung abzubrechen ist, eine Wiederaufnahme mit geringeren Pegeln führt ebenso zum überschreiten der Grenzwerte ( es ist definitiv Ende dann).
Bei kleineren Gigs ist das kein Thema, wenn man mit Doppelstacks und MA anrückt wird das langsam aber sicher möglich breit grinsend


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BeitragVerfasst: 14.04.2005 10:23 
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Beiträge: 100
Wohnort: Herdecke
Morgen,

ganz ehrlich? Wir hatten damit bisher noch keine Probleme. Die für uns zuständigen Techs haben gesunde Ohren und können sehr gut abschätzen, wie laut geht und wann Ende ist.

Wenn sich die Zuhörer nicht beschweren, kannst du auch davon ausgehen, dass das Paßt.

Meine Meinung: Das kann man recht grob abschätzen, wenn du nicht gerade Death oder so machst.
mfG


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BeitragVerfasst: 14.04.2005 10:47 
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Meister der Töne
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Registriert: 05.01.2005 15:49
Beiträge: 2217
Wohnort: FOH
stimm ich dir zu - bis zu einer gewissen Größe aber nur. Wenn richtig was losgelassen wird entstehen regelrechte "Zonen" wo die Pegel deutlich höher oder auch niedriger sind. Genau dann geht ohne messen nichtsmehr außer vermuten. Es gibt Effekte daß sich Schallwellen gegeneinander regelrecht auslöschen, man bekommt Löcher, genau wie , vor allem wenns verwinkelt ist, ungünstige Aufbauumgebung, Sammelzonen wo sich der Druck der Bässe mehr als verdoppeln kann.
Bei richtig großen Sachen wo über tausend Menschen im Feld stehen kann man sogar davon ausgehen daß die Menschen selbst dämpfen, sie sind wie Noppenschaumstoff im Studio und ein leer gemessenes Feld zeigt höhere Pegel als die vollbesetzte VA. Das ist alles schon richtig kompliziert und erfordert viel Erfahrung, andernfalls Hilfe und gute Beratung.


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BeitragVerfasst: 14.04.2005 12:25 
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Trusted Junior

Registriert: 24.06.2004 18:51
Beiträge: 141
Wohnort: Remshalden (bei Stuttgart)
Meines Wissens ist es nicht so dass Veranstaltungen wegen zu hohen Pegeln im Zuschauerbereich abgebrochen werden können (Höchstens wegen Ruhestörung der Nachbarn).
Allerdings kann ein Konzertbesucher im nachhinein den Veranstalter verklagen wenn er einen Gehörschaden erleidet (was desöfteren nicht nur mit lauter Musik zusammenhängt).
Durch Beweislastumkehr muss der Veranstalter beweisen dass er nicht zu laut war, dazu wird die obenerwähnte teuere Messung mit Messprotokoll etc. gebraucht.


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