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Das Forum für Musiker und Musikschaffende |
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Blindschleichl
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Verfasst: 19.01.2005 11:27 |
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| Kistenschlepper |
Registriert: 26.12.2004 20:27 Beiträge: 66 Wohnort: nähe Regensburg
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Jepp, Dave hat recht. Es ob Indoor oder Outdoor macht höchstens kleinen Unterschied in der Andwendbarkeit einiger Verordnungen. Aber sonst nicht. Es ist alles geregelt in der VStättVerordnung, die meist länderspezifisch geregelt ist. Richtlinien sind gegeben durch den VPLT, Gerätespezifische Regelung findet man in der BGV-C1. Diverse VStättVerordnungen findet man auch auf dem von mir angegebenen Link. Trotzdem gilt es, den gesunden Menschenverstand beizubehalten. Schönes Beispiel dafür ist der Feuerlöscher, den Manuela mitführt. Respekt! Schlechtes Beispiel: (vor einigen Jahren) Eine stümperhafte Verleihfirma stellte 15/3-er Boxen auf Stativen in einem kleinen Zirkus auf, nahe der Zeltwand. Wind weht, Wand bewegt sich, stößt Box um, einem kleinen Kind fällt die schwere Box in den Rücken - Querschnittsgelähmt. Aussage des Verleihers: "Bin unschuldig, mein Stativ hatte TÜV" Da fehlen einem die Worte 
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Dave
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Verfasst: 19.01.2005 12:14 |
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| Moderator |
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Registriert: 20.04.2006 07:17 Beiträge: 9153 Wohnort: Bretzfeld D.C.
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Viele Unfälle im VA-Bereich ließen sich vermeiden, wenn man einfach mal zwei Sekunden nachdenken würde. Wobei die Wer-ist-schuld-Frage generell immer ein Problem ist. In obigem könnte durchaus auch der Veranstalter verantwortlich sein. Dass die Zeltwand nicht befestigt ist, ist nicht Aufgabe des Verleihs... sowas lässt sich nicht immer eindeutig sagen... Probleme entstehen aber auch bei weniger brenzligen Sachen. Es reicht schon, wenn beim Konzert durch schlechte elektrische Infrastruktur eine Endstufe durchbrennt, um die Gemüter zu erhitzen - die wenigsten Veranstalter bei kleineren Events sind versichert - wenn der Schadensfall dann vertraglich nicht geklärt ist, ist Ärger vorprogrammiert.
Gruß, Dave
_________________ Ich mache KEINEN Support per PN, ICQ, E-Mail oder TeleofnMeine Bibel-Community
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Meister Veranstaltungstec
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Verfasst: 19.01.2005 23:37 |
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| Anfänger |
Registriert: 12.01.2005 01:15 Beiträge: 38 Wohnort: Heilbronn
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Hallo ,
heute ist es sehr wichtig das viele Fälle durch Versicherungen abgedeckt werden können. Für den großen Verleiher ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft , die Unfallversicherung und die ausreichende Haftpflichtversicherung heute schon ein Muß. Bei einigen Events und bei Firmenveranstaltungen müssen diese Versicherungen im Vorfeld mit angegeben werden.
Bei kleineren Veranstaltungen lassen sich in Verbindung mit den Sicherheitsbeaftragten der Firma oder mit den Werkschutz immer ausreichende Lösungen zum Brandschutz und zur Sicherung und Ausleuchtung von Notausgängen im Ernstfall ausarbeiten. Es macht natürlich einen sehr guten Eindruck wenn der Verleiher oder die veranwortliche Band einen eigenen Feuerlöscher und ein kleines Verbandskästchen bereit halten kann. Wichtig ist es zu wissen , wo im Falle der Notwendigkeit die entsprechenden Hilfmittel zu finden sind und wer der Verantwortliche ist. In geschlossenen Räumen sind wir erst einmal Gast und sollte etwas passieren ist der Vermieter zunächst einmal außen vor. Hier sollte man sich ganz besonders im Vorfeld einer Veranstaltung informieren. Im Nachhinein kommt man mit Hätte .. , Würde... und Könnte nicht sehr weit . Auch die Veranstalter haben viele Klauseln in Ihren Verträgen wonach zunächst immer der Verursacher haftbar ist. Ganz gleich ob Es bei der Band oder bei dem Verleiher geschehen ist.
Grundsätzlich gilt , wer nicht ausreichend versichert ist hat immer das nachsehen. Deshalb ist auch für kleine Veranstaltungen die Versammlungsstättenverordnung geschrieben worden , weil in Punkto Sicherheit für Besucher und Beaftragte Firmen zu viel vernachlässigt wird. Deshalb wird auch bei kleinen Veranstaltungen eine Fachperson verlangt ! Bei öffentlichen Veranstaltungen sind viele der Sicherheitsbestimmungen durch den Schirmherren ( Gemeinde) abgedeckt. In erster Linie natürlich bei Unfallschäden von Besuchern der VA . Denn Personenschäden sind ohne ausreichende Versicherungen nicht mehr abzudecken.
Die Anwälte sind im Schadensfalle heute schnell dabei nachzuweisen , daß die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde und damit die Schuld bei der Band oder dem Verleiher alleine zu suchen ist.
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subkontrabob
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Verfasst: 30.09.2005 11:46 |
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| gerade frisch dabei |
Registriert: 30.09.2005 11:26 Beiträge: 8
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Hab mich auch ein bisschen mit dem Thema VstättVO auseinandergesetzt (aktuelle Version von der Website der Staatlichen Gewerbeaufsicht BW).
Zumindest in dieser Version gibts erhebliche Lücken und Unklarheiten. z.B. hängt es vom Vorhandensein und der Grösse einer "Szenenfläche" ab, ob ein Verantwortlicher für VA- Technik immer (Auf- Abbau, Proben, Durchführung) anwesend sein muss.
Zitat: "Bei Szenenflächen mit mehr als 100m² und nicht mehr als 200 m²....müssen beim Auf-, und Abbau.....die Aufgaben.....zumindest von einer Fachkraft der VA- Technik.....mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden"
UNd jetzt? Was ist wenn die "Szenenfläche" eine kleine Jugendhausbühne (<100m²) ist, oder gar keine Bühne vorhanden ist (DJ- Pult)?
Dann gibts noch diverse Begriffe die NICHT in §2 definiert sind.
Ich finde nach unten hin (Grösse von VA und VA-Ort) gäbe einiges genauer zu bestimmen...........
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Jens Droessler
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Verfasst: 11.10.2005 01:23 |
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| Moderator |
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Registriert: 18.01.2005 01:24 Beiträge: 2155 Wohnort: Kassel / Knüllwald
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VPLT hat dank wunderbarster Lobbyarbeit die Gesetzgeber dazu gebracht, Gesetze zu erlassen, die kleinen und mittleren Betrieben durchaus sehr schaden. Dass jetzt Betriebe, die es schon zig Jahre gibt, in die Röhre schauen, ist nicht nur egal, sondern sogar gewollt! Denn die Mitglieder denken, jetzt absahnen zu können. Nur leider ist das nicht so, denn sollte die Regelung tatsächlich forciert werden, finden sehr viele VAs nicht statt. Ich habe das mit diversen Veranstaltern durchdiskuttiert: Man ist nicht bereit, bei 400 Euro für PA nochmal 250-300 Euro für eine Fachkraft draufzupacken, obwohl noch nichtmal was gefährliches aufgestelt wird.
Da sage ich nur: Danke, VPLT!
Ich kann nur sagen, dass bei uns noch nie was passiert ist. Entweder hatte ich und vor mir mein Vater 25 Jahre lang Glück oder man braucht einfach keine ausgebildete Fachkraft zu sein, um eine VA zu fahren.
Vor allem ist diese Ausbildung zumindest hier in der Gegend ziemlicher Schwachsinn. In der Schule lernt man hauptsächlich Elektrotechnik und in der Firma werden eher 'Kleinigkeiten' in Form von einfachen Roadie-Tätigkeiten erledigt. Vor den Prüfungen wird dann halt mal Rigging geübt und das wars. So verwundert es nicht, dass fertig ausgebildete weder ein Mischpult verkabeln noch beide Kanäle einer Endstufe mit dem selben Signal versorgen können (Selbst miterlebt!). Und so jemand soll dann die Sicherheit auf einer VA gewährleisten. Prima.
Netterweise gibt es aber Interessengruppen, die gegen diese Regelungen vorgehen, nämlich die, deren Geschäfte ebenfalls darunter leiden werden, z.B. der deutsche Brauerei-Verband.
_________________ Probleme tendieren dazu, wesentlich komplexer zu sein, als sie scheinen. Und zu jedem dieser komplexen Probleme gibt es eine einfache, saubere Lösung.... die garantiert falsch ist. http://www.studior.info
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Dave
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Verfasst: 11.10.2005 10:09 |
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| Moderator |
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Registriert: 20.04.2006 07:17 Beiträge: 9153 Wohnort: Bretzfeld D.C.
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In Deutschland braucht man leider immer ein Stück Papier wo draufsteht, das man etwas kann, sonst glaubt es einem keiner...
Gruß, Dave
_________________ Ich mache KEINEN Support per PN, ICQ, E-Mail oder TeleofnMeine Bibel-Community
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lienemann
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Verfasst: 22.11.2005 04:47 |
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| Zuschauer |
Registriert: 04.11.2005 14:56 Beiträge: 19 Wohnort: oldenburg
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ich habe mir jetzt mal von einem bekannten die prüfungsfragen für die fachkraft für veranstaltungstechnik kommen lassen und darf feststellen das ich obwohl ich über 2500 events mit meiner firma durchgeführt habe, nicht einmal in der lage bin die hälfte der fragen zu beantworten. die frage die sich mir dabei stellt: was soll ich mit einem ausgelernten techniker anfangen der z.b. in einer stadthalle ausgebildet worden ist, so gut wie nichts kann ausser stühle aufstellen und in meinem namen eine veranstaltung sicherheitsrelevant betreuen soll. schön ist allerdings das er mir erklären kann wie meine juristische gesellschaftsform funkioniert, dann weiss er zumindest das er arbeitslos ist wenn insolvenz aufgrund seines versagens angemeldet werden muss.
gruss robert lienemann BIG BEAT PA SERVICE
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Manuela
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Verfasst: 22.11.2005 08:28 |
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| Meister der Töne |
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Registriert: 05.01.2005 15:49 Beiträge: 2217 Wohnort: FOH
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ich hab da noch eine gewisse Hoffnung auf die EU. Der typisch-deutsche Gesetzeswahn verursacht in seiner Komplexität einen Zustand der Unwissenheit, normale Menschen sind kaum dazu fähig das was hier Gesetz ist, überhaupt nachvollziehen zu können. Auf EU bezogen sind viele gerade dieser Gesetze ein grober Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht - sie sind dazu geeignet europäische Mitbewerber auszuschließen. (oder ihr zeigt mir bitte eine italienische, französische, englische, niederländische, belgische "Fachkraft der Veranstaltungstechnik" (anerkannt wohlgemerkt) Diese Diskrepanz wird zur Abschaffung der Vereinsmeierei führen, ersetzt durch EU-weit gleiche Bedingungen auf einem Niveau bei dem niemand mehr benachteiligt ist. Das müssen wir eben noch abwarten. Imho ist der Vereinsbeitrag zum VPLT zu teuer Die dafür erbrachte "Leistung" steht in keinem Verhältnis zum Preis. Und in eine Sache die eh abgeschafft wird investiere ich auch keinen Cent. Manu
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Dave
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Verfasst: 22.11.2005 09:32 |
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| Moderator |
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Registriert: 20.04.2006 07:17 Beiträge: 9153 Wohnort: Bretzfeld D.C.
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Es wird aber leider auch dazu führen, dass viele bestehende - und nützliche - Gesetze aus Deutschland abgeschafft werden müssen und neue sinnlose Gesetze dazukommen. Wenn ich mir da so anschaue was von der EU in puncto Überwachung unter dem Deckmantel der "Terrorismusbekämpfung" noch so alles geplant ist, wird mir ganz schlecht...
Gruß, Dave
_________________ Ich mache KEINEN Support per PN, ICQ, E-Mail oder TeleofnMeine Bibel-Community
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