JetSetSatellite hat geschrieben:Speedcore : bis zu 1500 bpm
Das bezweifel ich... 1500 bpm bei 1500 bpm hätte eine Track der nur aus Viertelnoten besteht knapp 25Hz... Das kann ein geschultes Gehör gerade noch als Impulse warnehmen. Bei Achteln wären es schon 50 Herz - das ist ein Ton...
Deine Melodie kannst du bei der GEMA schützen lassen
ARRRRGGGGHHHH!!!! Wann stirbt dieses Gerücht endlich aus??? Die GEMA dient dazu die Vergütung für das Song-Material zu zentralisieren (sogenannte Verwertungsrecht). Mit dem "Schutz" hat die GEMA nichts am Hut... Brauch sie auch nicht. Man muss in Deutschland NICHTS machen damit die eigenen Werke geschützt sind. Das geschieht ganz automatisch über das Urheberrecht. Weitere Infos dazu hier:
http://www.2sound.de/artikel-songs-schu ... notar.htmlUm das jetzt nochmal klar zu beantworten:
Wenn ich ein einzelnen Piano Ton habe ist er nicht Geschütz, aber wenn ich dann damit eine Melody mache ist meine Melody geschützt. ? Oder wie ist das gemeint. ?
Das kann man pauschal nicht sagen. Es geht hier in erster Linie um die sogenannte
Schöpfungshöhe. Ein einzelnes Sample eines Pianos ist nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil es eben die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht. Das heißt dass es nicht kompelx genug ist, um als ein eigenständiges "Werk" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu gelten. Ein ausgereifter Multilayer-Sound der aus hunderten einzelner Samples besteht und mit aufwändigen Parametern versehen ist dagegen schon geschützt.
Bei Melodien ist das ähnlich. Eine Melodie die aus den fünf aufeinanderfolgenden Viertelnoten C - D - E - F - G besteht wird sicherlich nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen. Der Übergang ist hier fließend.
Ein "Werk" kann im übrigen auch eine Zusammenstellung, kleinerer für sich genommen unbedeutender Komponenten bestehen. Wenn Du zB eine Sampling-CD hast, die aus 5000 verschiedenen Vogelsamples besteht, dürfte die Schöpfungshöhe damit wieder erreicht sein.
Aber zusammenfassend kann man sagen: Je höher der Aufwand ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Werk ist und durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist. Als Faustformel kann man sagen: "Alles was man nicht ohne größere Fachkenntnisse selber hinbekommen könnte, ist geschützt".
Gruß, Dave