Grobe Urheberrechtsverletzung? Wie Tonträgerherstellung rech - Thema anzeigen

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BeitragVerfasst: 02.09.2010 21:26 
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Zuschauer

Registriert: 02.09.2010 20:42
Beiträge: 10
Hallo liebe Musiker, seriöse Verleger oder auch Sachkundgestecke

vor geraumer Zeit bekam ich einen Brief von der Gema. Sie vermutet, das ich Urheber eines Werkes bin, der leider noch nicht in der Werkbank erfasst ist. Dieser Titel wurde bereits vor Jahren auf einem Album veröffentlicht. Ich habe einen Künstler- und Verlagsvertrag, und bin selbst Gema-Mitglied!
Nach Rüchsprache mit unserem Label, wurde mir vom Boss versichert, dass alle Werke ordnungsgemäß der Gema zur Tonträgerherstellung bzw. zur vervielfältigung gemeldet wurden. Die einzelnen Titel wurden beispielsweise gemeldet, manche aber nicht!
Nun fragte ich die Gema, ob die einzelnen Gesamtwerke (Alben) als vervielfältigte Tonträger vom hersteller (mein Verlag und Label) überhaupt angemeldet oder angezeigt wurden? Die GEMA übersandte mir schriftlich die Antwort, dass keines der Werke (Alben, ep's) gemeldet wurden!!!! seit 1999 sind das nunmehr 7 Gesamtwerke!!!
Ich dachte immer, deutsche Presswerke dürfen nur mit freigabeschein der GEMA pressen oder ausliefern! Was ist hier schief gelaufen? Es geht immerhin um mehrere tausend Euro, die mir an GEMA-Tantiemen entgangen sind!!! Die cd's wurden weltweit in vertrieb gebracht durch Verlag und Label!! Wie ist nachträglich nachvollziehbar, ob eine Meldung des Verlages an das Presswerk gegangen ist, zwecks der Anmeldung urheberrechtlich geschützter Werke? Die deutschen Presswerke sind mir nicht bekannt! Sollte ich einen Anwalt einschalten, der den Verlag und Label auseinander nimmt? Ich bin stinksauer! Der Platten-Boss bettelt ja regelrecht nach einer Narbe! Mir so in die Fresse zu lügen!
Leider hat zwischenzeitlich der Verlag Insolvenz angemeldet. Der IV redet nicht mit mir. Er meinte ich solle mich mit dem neuen verwertungsrechteinhaber auseinander setzen. Der ist im übrigen wieder das gleiche à-Loch, macht nur unter neuem Firmennamen weiter? Nun meine weitere Frage: soll ich kündigen? Ist das Vertrauensverhältnis nicht schon sehr fraglich?
Hoffe niemand musste die gleichen Erfahrungen machen.
Habt ihr ne Idee oder Rat zu meinen vielen fragen?


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BeitragVerfasst: 02.09.2010 22:13 
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Semi-professional
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Registriert: 27.07.2010 09:59
Beiträge: 371
Rechteinhaber ist der Verlag. Also müsste die GEMA mit dem Verlag sprechen.
Du bist da komplett raus.

Kündigen möchtest du was?
Wenn du keinen Bandübernahmevertrag hast, sondern als Künstler unter Vertrag stehst, ändert auch deren Insolvenz nichts. Der Vertrag bleibt bestehen.

Je nach dem, was du da geplant hast, solltest du dir vielleicht wirklich mal nen Termin für ne Erstberatung beim Anwanlt machen.
Hat aber nix mit der GEMA-Gechichte zu tun.
Die GEMA schützt Verwertungsrechte.
Diese wurden definitiv nicht von dir verletzt.
Das war ggf das Label.

Gruß




Ach. Dies noch.
Deutsche Presswerke liefern nur mit Gemafreistellung.
Und wenn du wissen willst, ob ein Stück gemeldet ist, fragst du die GEMA.
Die haben auch eine onlinesuchmaske

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BeitragVerfasst: 02.09.2010 22:37 
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Zuschauer

Registriert: 02.09.2010 20:42
Beiträge: 10
Danke fuer deine schnelle antwort.

mit gema schon gesprochen und alles durchgegangen. die recherchieren jetzt bei den hersteller, stellen anfragen!
aus den kuenstlervertrag wuerde ich jederzeit rauskommen ---§40 UrhGe/abs. 3. Punkt! das waere hiernach dann die ordentliche kuendigung.
die ausserordentliche kuendigung wuerde sich aus den urheberrechtsverstoessen ergeben. Sollte sich bestaetigen, dass label den schaden angerichtet hat!
wie seht Ihr das?

Nochmal zum verstaendnis: die einzelnen titel sind in der werkbank gemeldet, nicht aber das gesamtwerk als solches. sprich: die gema weiss doch gar nicht, dass die gemeldeten titel auf album xy drauf sind! da die tontraegerherstellung der gema nicht vorliegt!

mit gema-meldeschein ab presswerk? wie naiv sind wir eigentlich? die Gema bestaetigte mir heute, dass das ganz einfach ist! und zwar gab es in der vergangenheit presswerke, die dem freigabeproblem durch eidesstatt des auftraggebers umgehen konnten. die gema gab selbst zu, dass es schwarze schafe in der branche gibt, und das das ganz schwer zu ueberwachen ist!!!


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BeitragVerfasst: 02.09.2010 22:56 
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Zuschauer

Registriert: 02.09.2010 20:42
Beiträge: 10
keine profis hier?


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BeitragVerfasst: 02.09.2010 23:34 
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Semi-professional
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Registriert: 27.07.2010 09:59
Beiträge: 371
Wofür genau willst du das denn wissen ?
Du gewinnst und verlierst nichts dadurch.

Oder willst du es einfach gern wissen?

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BeitragVerfasst: 03.09.2010 00:18 
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Zuschauer

Registriert: 02.09.2010 20:42
Beiträge: 10
Ich will nur wissen, wo nach es aussieht - nach meinen Ausfuehrungen zu urteilen.
Ich will nur sicher gehen, im Falle einer Kuendigung, eben aus diesen Gruenden!
Natuerlich koennte ich mit Anwalt, und laut Vertrag, sofort eine Buchpruefung beim Label durchfuehren. Will aber kein Stress machen, falls es nicht so an dem ist. Und dem Label wirklich keine Schuld trifft. Ich mach mich doch sonst zum Obst! Deshalb versuche ich hier die Gruende einer Nichtanmeldung zu erfragen. Eventuell hatte jemand schon Erfahrung damit. Dasa waere naemlich ein ausserordentlicher Kuendigungsgrund! Ohne Fristen ect., oder gar Schadenersatzansprueche des Label gg. mich. da sind noch 5! andere Labels, die mich gerne signen wuerden, aber nicht freikaufen wuerden. das liegt allein in meiner hand nun.
Hauptsaechlich spielt aber der menschliche Aspekt eine Rolle. Nach so vielen Jahren der Zusammenarbeit, offenbart sich offensichtlich so eine dicke Hausnummer. Das waere fuer mich auch eine schwere menschliche Enttaeuschung.


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BeitragVerfasst: 03.09.2010 00:28 
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Semi-professional
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Registriert: 27.07.2010 09:59
Beiträge: 371
Ein Tipp für die Zukunft.

Zwar ist bei nem Kunstlervertrag die erste Gage ggf sehr verlockend.
Aber in den meisten Fällen meiner Meinung nach ne Milchmädchenrechnung.

Mögliche Probleme kennst du ja bereits.

Seit langem sind Bandübernahmeverträge üblicher.

Je nach dem, wie wichtig dir eigene Kompositionen sind, ist jeweils immer nur das eine/die paar Stücke an ein Label gebunden.

Und du hängst nirgends fest.

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BeitragVerfasst: 03.09.2010 00:43 
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Zuschauer

Registriert: 02.09.2010 20:42
Beiträge: 10
ja das ist mir soweit bekannt. ich betreibe selbst ein Studio, bin seit ca. 6 Jahren selbststaendig. Mit anderen Projekten habe ich eben diese Probleme nicht. Auch habe ich selbst schon fuer mehrere Projekte Tontraeger herstellen lassen, die Gema-pflichtig waren/sind. Bei mir hat das Meldesystem auch einwandfrei gefunzt. Ich war bis dato der Meinung, das dieses Melde- und Freigabesystem totsicher ist und keinerlei Schlupfloecher moeglich sind. deshalb ist die Ueberraschung nun auch sehr gross und die Enttaeuschung darueber.


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BeitragVerfasst: 06.09.2010 10:46 
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Trusted Junior

Registriert: 02.01.2008 10:47
Beiträge: 165
Hi!

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz was Du eigentlich meinst?!

Du schreibst das ein Werk offenbar nicht angemeldet sei? Na dann melde das doch einfach an!
Du musst doch als Urheber dort Deine Titel anmelden, damit die GEMA für eben diese Werke die Tantiemen eintreiben und an Dich rückvergüten kann.

Und Dein Label zahlt dann - bei Pressung und der zuvor zwingend erforderlichen GEMA-Meldung - die sog. Lizenzgebühren bei Vervielfältigung eines Deiner Werke (Songs).
Diese Lizenzgebühr erhälst Du dann von der GEMA am Jahresende rückvergütet - allerdings meist nicht zu 100%, da die GEMA ja auch von etwas leben muss.
zwinkernd

Wo ist nun also Dein Problem?

Gruß
Mike

_________________
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BeitragVerfasst: 06.09.2010 11:17 
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Zuschauer

Registriert: 02.09.2010 20:42
Beiträge: 10
Eben nicht! Laut Vertrag vertritt Label/Verlag die Urheberrechte und verpflichtete sich dies bei der Gema zu melden. Verlag/Label ist selbst Gema-Mitglied.
Die EInzelwerkeanmeldung über meine Songs wurden getätigt. Die Belege wurden mir auch von der gema über die einzelnen werke bestätigt. Aber nicht die Ganzwerkmeldung, sprich CD-Veröffentlichungen und Vervielfältigung! Das habe ich bereits nachträglich angemeldet, mit Nachweis der Original-CD´s!
Die gema wendet sich nun an den Hersteller, sprich Label/Verlag und die jeweiligen Presswerke in Deutschland.
Darüber hinaus, sehe ich aber eine grobe Vertragsverletzung des Labels/Verlags aus dieser Verpflichtung heraus! Wie in meinem ersten Beitrag schon erwähnt: Auf Nachfrage bei Label, wurde vehement darauf gepocht, dass alles gemeldet sei. Ich hätte doch alle Werkemeldungen!
Ja die Werkemeldung habe ich. Aber nicht die Tonträgererfassung, auf dem die Werke als Ganzwerkfassung erfasst sind. Sprich die Alben mit Namen oder Titelnamen.
Erst daraufhin stellte ich Recherchen bei der Gema an. Ausserdem: Nicht nur ich als Künstler bin betroffen. Das betrifft noch mindestens zwei weitere Bands mit einer Fülle an Veröffentlichungen. Das hiesse, das Label/Verlag mehrere tausend Euro der Gema, und eben den Künstlern als Urheber, absichtlich vorenthalten hat! Mit den typischen Ausreden wie: "Hach! haben wir ja ganz vergessen im Promo-Stress anzumelden!" wird er aber nicht durch kommen!
Denn: Wir reden hier von insgesamt 20 Ganzwerksveröffentlichungen (Alben, EP`s), mit jeweiliger Auflage und Nachfolgeauflagen, von 1000-2000 EInheiten!!!!!! das geht in den 5-stelligen Bereich, was Label auf Kosten der Gema und der Bands/Urheber, in den letzten 10-11 Jahren widerrechtlich nicht gezahlt hat bzw. vorenthalten hat!
Ich hoffe, dass diese Ausführungen nun halbwegs verständlich waren. Ich werde nun in jeden Fall einen Musikrecht-Anwalt einschalten!


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