Neue Bewachungsverordnung - Thema anzeigen

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Neue Bewachungsverordnung
BeitragVerfasst: 21.03.2005 12:01 
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Anfänger

Registriert: 18.04.2004 14:22
Beiträge: 29
Wohnort: Leipzig
So nun möchte ich mal alledarauf hinweisen, dass die Übergangsvorsachriften gemäß § 17 Abs. 2 BewachV (Vorlage der Sachkundeprüfung für Tätigkeiten gemäß § 34 a Abs. 1 Satz 5 GewO) am 30.06.2005 endet.

Personen, welche am 01.01.2003 weniger als drei Jahre im Bewachungsgewerbe tätig sind, haben den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 5a BewachV bis zum 01.07.2005 zu erbringen!

Für Peronen im Sinne des § 5a Abs.1 BewachV, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind, gilt dieser Nachweis der Schkundeprüfung als erbracht...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 21.03.2005 15:52 
Offline
Semi-professional

Registriert: 14.09.2004 19:07
Beiträge: 446
Wohnort: Leipzig
@ Würfel
In Bezugnahme darauf, daß Du ja so eine Menge Zettel hast (und auch noch ein paar mehr) ...

Wie ist dann folgendes zu verstehen:
Würfel schrieb:
Für Peronen im Sinne des § 5a Abs.1 BewachV, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind, gilt dieser Nachweis der Schkundeprüfung als erbracht...

Das kommt ja dann halt noch dazu, da Du ja nun schon so lange dabei bist.
Darfst Du da an 3 Ecken gleichzeitig stehen? Und der Rest von Dir geht zum Training? breit grinsend breit grinsend breit grinsend


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 21.03.2005 16:10 
Offline
Anfänger

Registriert: 18.04.2004 14:22
Beiträge: 29
Wohnort: Leipzig
HAHAHA und ich hüpf dann von einem Eingang zum anderen und schaue ab und zu noch im Backstage vorbei??? Nee das darf jeder noch in der Freizeit machen. Man ist ja in dem Gewerbe auch sooo flexibel, was die Arbeitszeiten angeht. Und wenn dann wieder ein paar Jahre vergangen sind, lässt sich die liebe IHK wieder was neues einfallen um Geld zu verdienen Sad


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