@ Würfel
In Bezugnahme darauf, daß Du ja so eine Menge Zettel hast (und auch noch ein paar mehr) ...
Wie ist dann folgendes zu verstehen:
Würfel schrieb:
Für Peronen im Sinne des § 5a Abs.1 BewachV, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind, gilt dieser Nachweis der Schkundeprüfung als erbracht...
Das kommt ja dann halt noch dazu, da Du ja nun schon so lange dabei bist.
Darfst Du da an 3 Ecken gleichzeitig stehen? Und der Rest von Dir geht zum Training?
