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@Dave: Stimmt so nur teilweise.
Notenkopien und Notentausch von urheberrechtlich geschütztem Material sind illegal.
Das gilt nicht für gemeinfreie Stücke in ebensolchen Ausgaben. Gerade im Bereich älterer Musik kann das eine ganze Menge sein. Wichtig ist allerdings, dass nicht nur die Stücke gemeinfrei sind (im Normalfall 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), sondern auch die Druckausgaben. Ob diese die gleiche Schutzfrist genießen wie die Werke selbst, ist rechtlich nicht unumstritten, 70 Jahre nach Erscheinen ist man jedoch auch dort einigermaßen auf der sicheren Seite. Allerdings: Bearbeitungen und Neuausgaben begründen manchmal wiederum eine neue Schutzfrist. Entscheidend ist allerdings die Frage der Schöpfungshöhe: die Ausgaben müssen in irgendeiner Hinsicht über das Original hinausgehen. Das ist zum Beispiel bei wissenschaftlich-kritischen Ausgaben oder Neuarangements der Fall. Auch beliebt: der Trick mit der (meist unbrauchbaren) ergänzten Generalbassaussetzung bei Barockmusik oder Gitarrenakkorden bei Volksliedern. Der teils von der VG Musikedition vertretenen Auffassung, dass allein das Druckbild einen neuen Schutz schafft, haben sich meines Wissens die Gerichte bisher noch nicht angeschlossen, aber wer weiss, irgendwann ist immer das erste Mal. Auch das Datum der erstmaligen öffentlichen Aufführung kann unter Umständen eine Schutzfrist begründen.
Legal kopierbar sind ferner Notensätze von gemeinfreien Stücken dann, wenn der Satz ausdrücklich zur freien Verwendung freigegeben wurde, zum Beispiel bei Public-Domain-Sätzen, die es inzwischen in etlichen Archiven gibt (cpdl u.ä.).
Und zuletzt noch: auch geschützte Noten kopieren bzw. weitergeben darf, wer hierzu eine Genehmigung des Rechteinhabers besitzt. Das klingt zunächst unwahrscheinlich, ist aber eine sehr gängige Variante zum Beispiel bei Urhebern, die die Rechte nicht an einen Verlag abgetreten haben und ihre Nutzungsrechte selbst verwalten. Oft kommt man da in direktem Kontakt zu sehr günstigen Ergebnissen (zum Beispiel Aufführungspauschale statt Notenkauf o.ä.). Auch Theater kaufen oft aus praktischen Gründen lieber Kopierrechte als Notenausgaben. Aber selbst kommerzielle Verlage zeigen sich manchmal kulant, gerade bei neuem geistlichen Liedgut bekommt man manchmal eine Kopiergenehmigung für einzelne Sätze aus Sammelausgaben, um die Sammlungen oder die Verfasser bekannter zu machen. Fragen kostet nichts...
Auch das Weitergeben von eigenen Kompositionen ist dann unproblematisch, wenn man die Nutzungsrechte hierzu noch selbst hält und nicht an einen Verlag oder eine Institution abgegeben hat. Das erschwert zwar massiv, damit Geld zu verdienen, aber theoretisch ist niemand gezwungen, einer Verwertungsgesellschaft beizutreten.
Etwas ganz neues noch: mit dem Siegeszug der CopyLeft-Bewegung können auch kommerzielle Chorsätze z.B. als Creative Commons veröffentlicht werden (Slogan: Some Rights Reserved), was je nach Lizenz unter Umständen eine freie Kopierbarkeit bedeuten kann (aber nicht muss).
Sorry für den kleinen Exkurs, nagelt mich bitte nicht darauf fest (ich bin kein Musikanwalt), aber ich habe mich etwas intensiver damit befassen müssen. Und da ich auch selbst Chorsätze komponiere, finde ich nicht alle Urheberrechtsregelungen generell schlecht. Mich stört nur, dass die Musikverlage immer so tuen, als gäbe es keine legal kopierbaren Noten.
Die Idee eines Notentausches finde ich eigentlich unter diesen Bedingungen (s.o.) ganz gut. An was für eine Richtung war denn gedacht?
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