Im Allgemeinen ist die Ausbildung zum Kirchenmusiker bei den jeweiligen Landeskirchen, bzw. Diözesen geregelt.
Es gibt die A-, B-, C- und D-Prüfung. A- und B-Examen setzen ein Kirchenmusikstudium voraus und haben die hauptamtliche Tätigkeit zum Ziel. C- und D-Examen befähigen zum nebenamtlichen Dienst.
Da ich nicht weiss, welcher Diözese oder Landeskirche du angehörst, kann ich dir nur so viel sagen, dass die Evangelische Kirche im Rheinland zuerst einen Befähigungsnachweis (=D-Prüfung) fordert. Was da im Einzelnen verlangt wird, kannst du hier nachlesen:
http://www.ekir.de/kirchenmusik/befaehigungsnachweisordnung2002.htmDanach kann man sogar schon nebenamtlich eingestellt werden, falls sich kein C-Musiker findet. Die Ausbildung zum C-Musiker findet dann über Seminare statt. Mehr dazu unter
http://www.ekir.de/kirchenmusik/causbildung.htmViel Erfolg!